Barrieren für den Dienstleistungshandel in Europa


opo01Wolf Schäfer von der Uni Hamburg hat eine sehr interessante ordnungspolitische Analyse der Dienstleistungsökonomie in Europa vorgelegt: Obwohl der Anteil der Dienstleistungen am Bruttoinlandsprodukt in den Mitgliedstaaten bei rund 65 Prozent liegt und der im Dienstleistungssektor Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigung zirka 70 Prozent beträgt, werden von den meisten Dienstleistungssektoren nur etwa 5 Prozent aller Dienstleistun-gen innerhalb der EU grenzüberschreitend gehandelt. Daraus könne nach Ansicht von Schäfer auf die hohen Barrieren geschlossen werden, die den Dienstleistungsverkehr noch immer außerordentlich stark behindern. Würde man rein rechnerisch die Analogie zur Güterproduktion in Betracht ziehen, so könnte der Dienstleistungshandel um den Faktor 3,5 steigen und zu einer erheblichen Ankurbelung der Konjunktur beitragen – bei allen Schwierigkeiten der Vergleichbarkeit.

Eigentlich sollt der Lissabon-Prozess hier Abhilfe schaffen und bis zum Jahr 2010 die EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Unter dieser Zielsetzung verfasste die EU-Kommission 2004 eine Dienstleistungsrichtlinie, die zwei Jahre später vom Parlament verabschiedet wurde. „Diese Richtlinie hat in detaillierter Form die immer noch bestehenden Behinderungen eines freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in der EU aufgezeigt und deren Beseitigung durch die grundsätzliche Anwendung des – dem Ursprungslandprinzip im Warenhandel entsprechenden – Herkunftslandprinzips postuliert, also der für den Dienstleister einzig relevanten Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem dieser domiziliert. Allerdings muss gesagt werden, dass zugleich eine Vielzahl von Ausnahmen kodifiziert worden ist, die das Herkunftslandprinzip außer Kraft setzen, was aus ökonomischer Sicht häufig genug unbefriedigend ist, weil damit dem Wettbewerbsgedanken und seinen gewünschten Wirkungen grundsätzlich entgegengewirkt wird“, schreibt Schäfer.

Im Ergebnis behindert der Protektionismus in der EU die Prosperität der Dienstleistungsökonomie im erheblichen Maße und führt zu Wohlstandsverlusten. Aktive Dienstleistungsfreiheit funktioniert nur in der wechselseitigen Anerkennung und der freien Wahl von Rechtsregeln.

„Das vermutlich hohe wohlstandsmehrende Potential des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in der EU kontrastiert mit der Begrenzung seiner Ausschöpfung durch national-politisch induzierte Freiheitsbeschränkungen, die trotz ihrer protektionistischen Wirkungen EU-rechtlich abgesegnet werden. Das mag partiell auch den gegenüber den USA geringeren Produktivitätsfortschritt in Europa erklären“, so das Fazit von Professor Schäfer. Die Tatsache, daß das Ziel des „unverfälschten Wettbewerbs“ aus der Präambel des neuen EU-Reformvertrags gestrichen wurde, deutet darauf hin, dass die Ausschöpfung dieses Potentials offensichtlich nicht ganz oben auf der EU-Agenda steht. Bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung den Mut findet, die Potentiale der Dienstleistungswirtschaft stärker zu aktivieren und den Trend zum Protektionismus umkehrt.

Obwohl der Anteil der Dienstleistungen am BIP in den Mitgliedstaaten ca. 65 % und der im Dienstleistungssektor Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigung ca. 70 % beträgt1, werden von den meisten Dienstleistungssektoren nur etwa 5 %2 aller Dienstleistun-gen innerhalb der EU grenzüberschreitend gehandelt. Daraus kann auf die hohen Barrieren geschlossen werden, die den Dienstleistungsverkehr im EU-Integrationsraum noch immer außerordentlich stark behindern.
Würde man rein rechnerisch die Analogie zur Güterproduktion in Betracht ziehen, so könnte der Dienstleistungshandel um den Faktor 3,5 steigen.

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